Das Bestellerprinzip – für den Makler von Vorteil?

24.02.2018

Das Bestellerprinzip – für den Makler von Vorteil?

Hallo Immobilienszenerinnen,

hallo Immobilienszener,

in meinem letzten Blogbeitrag habt Ihr über das Bestellerprinzip – und die damit verbunden Vor- und Nachteile für einen Suchenden – gelesen. Ich hatte euch versprochen, auch einen Beitrag zu schreiben, was das Bestellerprinzip für Makler bedeutet.

Sind Umsatzeinbrüche zu verzeichnen? Wie hat sich das Bestellerprinzip auf den Ruf des Maklers ausgewirkt? Welche Vorteile hat das Prinzip für den Makler und welche Nachteile?

Das ist es, um was es heute in meinem Blogbeitrag geht.

Viel Spaß !

Keine Ausbildungspflicht für Makler ? – Was soll das denn?

Da in Deutschland keine Ausbildungspflicht für Makler gilt (ja ihr habt richtig gehört – völlig unverständlich), tummeln sich leider immer noch viele schwarze Schafe im Markt. Nichtwissende, die mit viel Naivität denken, mit Immobilien kann man „das schnelle Geld“ verdienen – ganz einfach, ohne viel dafür zu tun. Ich weiß das klingt verlockend – und ich möchte euch natürlich ungern diese Illusion nehmen – die Realität sieht aber anders aus – sorry hier muss ich euch „Ent-illusionieren“.

Der Kampf um die Ausbildungspflicht:

Seit Jahren kämpfen große Maklerhäuser und Verbände für die Einführung einer Ausbildungsnachweispflicht, damit nur ausgebildete Makler „ans Werk“ dürfen – das würde ich sehr begrüßen – damit hätten wir, die Makler die den Beruf ehrenhaft leben, nicht mehr mit vielen Vorurteilen zu kämpfen und würden nicht mit Nicht-Profis „über einen Kamm geschert“ werden.

Der Maklerberuf ist weit anspruchsvoller, als vielen bewusst ist. Das Handeln mit hohen Vermögenswerten, emotionale Bindungen, das Zusammenführen von völlig unterschiedlichen Interessensseiten ist hoch anspruchsvoll – ein Makler muss nicht nur ein hohes Maß an Fachwissen, sondern auch Mediatoren Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick, Feingefühl und Fingerspitzengefühl haben. Daher widerlegt sich das Vorurteil von selbst, dass man „nur den Schlüssel“ umdrehen muss.

Beim bereits in Kraft getretenen Bestellerprinzip geht es allerdings um die reine Mietimmobilie im privaten Wohnungs- und Haussegment, also im Wohnen-Mietmarkt. Zu berücksichtigen ist, dass sich die volle Kompetenz eines Maklers vor allem in komplexeren Vorgängen zeigt, die sich überwiegend im Verkauf/Kauf von Wohnimmobilien, im Gewerbesegment o. in der Vermittlung von Großprojekten finden. In der Vermietung von Wohnraum trifft man daher eher selten auf richtige Profi-Makler – außer Maklerhäuser haben eine Mietabteilung, die sich voll auf dieses Segment spezialisiert – das ist natürlich anders Professionalisiert.

Bevor das Bestellerprinzip in Kraft getreten ist, herrschte in den meisten Großstädten ein angespannter Mietwohnungsmarkt (Der angespannte Markt hat sich bis heute nicht geändert). „Pseudo-Makler“ vertraten die Interessen des Vermieters, wollten aber vom Mieter entlohnt werden. Es entstand eine regelrechte „Hasswelle“ gegen Makler. Ein solch ehrenhafter Beruf wurde völlig Missverstanden – verständlich aus Sicht eines Mietwohnungssuchenden, der mit einem solchen Makler im Kontakt war.

Aber was hat das Bestellerprinzip nun für den Makler verändert?

Das Bestellerprinzip hat dazu geführt, dass diese „Pseudo-Makler“ gegenüber Eigentümern häufig nicht bestehen können– ein Eigentümer wählt seinen Makler mit Bedacht aus, prüft ihn auf Kompetenz – Ein Eigentümer möchte seine Interessen gewahrt sehen, weshalb er einen Makler beauftragen wird, der Know-How, Verhandlungsgeschick und Profi in seinem Fachgebiet ist. Eine gute Leistung wird gerne honoriert, weshalb Eigentümer gerne auf Profi-Makler zurückgreifen, sich Zeit ersparen und Ihre Interessen gewahrt sehen. Für den Makler ist es letztlich peripher, für welche „Seite“ er tätig ist – ein Makler wahrt die Interessen seines Auftraggebers – wie ein Anwalt die Interessen seines Mandanten wahrt – eine recht logische Tatsache. Wenn Suchende einen Makler beauftragen, wahrt ein Makler die Interessen des Suchenden.

Die Folge des Bestellerprinzips für Pseudo-Makler: Gesunde Marktregulierung:

Viele Pseudo-Makler sind verschwunden – es hat also eine gesunde „Marktregulierung“ stattgefunden, sodass sich der Berufstand des Maklers erholen kann.

Nachteile für Makler? Für Profimakler Nein !

Nachteile hat das Bestellerprinzip für den Makler nicht. Ein Makler hat nun durch den Gesetzgeber einen klaren Auftraggeber zugeteilt bekommen. Ein Makler lebt von der Bewegung im Markt & Bewegung ist immer da. Eine Lebensentscheidung geht meist mit einer Immobilienentscheidung einher (Kinderzuwachs = mehr Platzbedarf, Scheidung, berufliche Umorientierung). Das erklärt, weshalb es für einen Profi-Makler peripher ist, wer sein Auftraggeber ist – für einen Makler ist es wichtig, dass Bewegung stattfinden. Ist es der Suchende, vertritt er die Interessen des Suchenden – ist es der Eigentümer, vertritt er dessen Interessen.

Vorteile für Profi-Makler zusammengefasst:

  • Der Berufstand des Maklers gewinnt an Ansehen. Damit verbundene Vorurteile verlieren an „Urteilskraft“.
  • Pseudo Makler können sich gegenüber Eigentümern nicht beweisen, gesunde Marktregulierung
  • Klarerer Kundentransparenz, welche Seite vertreten wird

Nachteile für Profi-Makler zusammengefasst:

  • In der aktuellen Fassung des Bestellerprinzips kann ein Makler für einen Suchenden nicht richtig tätig sein (s. vorherigen Blogbeitrag). Ein Makler ist also was die Seite des Suchenden angeht eingeschränkt und blockiert

Fazit: In jeder Branche gibt es gute und schlechte. Es liegt also auch in der Eigenverantwortung und im Interesse eines Kunden ein Profi-Maklerhaus zu beauftragen. .

Schreibt gerne eure Fragen oder Gedanken in ein Kommentar.

Ein herzliches Servus aus München-Nymphenburg

Janine