27.03.2026
Ein Mehrfamilienhaus in Germering, Baujahr 1978, sechs Wohneinheiten, solide vermietet. Der Vater verstorben, drei Kinder erben zu gleichen Teilen. Was auf dem Papier klar aussieht, wird in der Praxis schnell zur Geduldsprobe – nicht weil der Markt schwierig wäre, sondern weil Entscheidungen, die alle gemeinsam treffen müssen, ihre eigene Dynamik haben.
Was das Gesetz sagt
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben (§ 2032 BGB). Das Eigentum gehört allen gemeinschaftlich – nicht jedem Erben für sich. Ein Verkauf des Objekts erfordert die Zustimmung aller Miterben. Es gibt keinen Mehrheitsbeschluss, keine Möglichkeit zur Überstimmung. Das klingt nach einer einfachen Regel – in der Praxis ist es oft die Quelle monatelanger Verzögerungen.
Was wir in der Praxis beobachten
Die Hürden sind selten fachlicher Natur. Unklare Erbquoten, fehlende Vollmachten oder ein Erbe im Ausland können Prozesse technisch verlangsamen. Häufiger liegt die eigentliche Verzögerung woanders: in unausgesprochenen Erwartungen, unterschiedlichen Lebenssituationen und dem schlichten Umstand, dass manche Entscheidungen Zeit brauchen.
Wer Liquidität benötigt, hat andere Prioritäten als jemand, dem das Objekt als langfristige Anlage dient. Beide Perspektiven sind nachvollziehbar – und beide lassen sich in Einklang bringen, wenn der Prozess gut strukturiert ist.
Was wirklich hilft
Eine gemeinsame Informationsbasis ist der erste Schritt: Was ist das Objekt heute wert? Welche Szenarien – Verkauf, Vermietung, Teilverkauf – sind realistisch? Wer diese Fragen gemeinsam beantwortet, bevor Entscheidungen fallen, vermeidet die meisten Konflikte im Vorfeld.
Wir begleiten Erbengemeinschaften im Großraum München von der ersten Einschätzung bis zur Transaktion – oder auch nur bis zu dem Punkt, an dem alle Beteiligten eine fundierte Entscheidung treffen können.