Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung
Studio Philippe – Vermietung von Studio- und Veranstaltungsflächen
Vermieter
Blumenauer Philippe Immobilien GmbH
Landsberger Straße 137
80339 München
vertreten durch die Geschäftsführung: Janine Blumenauer und Jan Blumenauer
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 268313 · USt-IdNr.: DE346471417
E-Mail: studio@blumenauer-philippe.com · Telefon: +49 89 2155 20170
– im Folgenden „Vermieter“ genannt –
Mietobjekt: Studio Philippe, Landsberger Straße 137, EG, 80339 München (ca. 80 m², Kapazität max. 24 Personen sitzend / 50 Personen stehend).
Stand: 01.07.2026
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter (nachfolgend auch Veranstalter) über die stunden-, tage- oder mehrtageweise Nutzung des Studio Philippe zur Durchführung von Workshops, Seminaren, Coachings, Schulungen, Besprechungen, Strategietagen und Off-Sites, Foto- und Videoproduktionen, Pop-Up-, Showroom- und Aktivierungsformaten, Abendformaten sowie – nach Maßgabe des jeweiligen Angebots bzw. der gewählten Buchungsoption – für Dinner, Tastings, Vernissagen und private Feiern. Ausstattung, Buchungsoptionen und Preise ergeben sich aus der Buchungsseite bzw. dem individuellen Angebot.
- Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ebenso wie an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Verbraucher gilt ergänzend der Hinweis in Abschnitt III (Widerrufsrecht).
II. Zustandekommen des Vertrages, Zugang
- Die auf der Buchungsseite dargestellten Buchungsoptionen stellen ein verbindliches Angebot des Vermieters dar. Der Vertrag kommt zustande, indem der Mieter online eine Buchungsoption für einen bestimmten Zeitraum auswählt, die abgefragten Angaben macht und die Buchung kostenpflichtig abschließt. Der Vermieter bestätigt die Buchung per E-Mail.
- Mit Abschluss der Buchung und Zahlung der Miete erkennt der Mieter diese AGB und die Hausordnung an. Der Mieter ist verpflichtet, alle von ihm einbezogenen Personen (Teilnehmende, Referierende, Dienstleister, Begleitpersonen) auf die Geltung dieser Bedingungen und der Hausordnung hinzuweisen, insbesondere auf das Rauchverbot in den Räumen und im Innenhof.
- Der Zugang zum Studio erfolgt über ein elektronisches Schließsystem (Loxone) mittels eines Zugangscodes, der für den gebuchten Zeitraum gültig ist. Der Code ist personengebunden und vertraulich zu behandeln und darf nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Zutritt ist ausschließlich innerhalb der gebuchten Zeit gestattet; Auf- und Abbau sowie Reinigung durch den Mieter sind innerhalb der gebuchten Zeit einzuplanen.
- Die Unter- oder Weitervermietung sowie eine über den gebuchten Zweck hinausgehende Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen mit politischem oder religiösem Inhalt.
III. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Buchungen, die einen bestimmten Termin oder Zeitraum für die Nutzung der Räume vorsehen, besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin/Zeitraum). Es gelten stattdessen die Stornoregelungen nach Abschnitt IV.
IV. Preise, Zahlung, Stornierung
- Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus bei Abschluss der Buchung über den vom Vermieter eingesetzten Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). Der Vermieter ist berechtigt, den Zugang zu verwehren, wenn die Miete nicht vor Mietbeginn vollständig bezahlt ist. Bei Überschreitung der gebuchten Zeit ist der Vermieter berechtigt, die tatsächliche Nutzungsdauer nachzuberechnen.
- Reinigungsaufschläge nach Anlass: Bestimmte Nutzungsarten sind mit einem erhöhten Reinigungsaufwand verbunden. Der Anlass wird im Buchungsprozess abgefragt; je nach Anlass fällt ein Aufschlag an: Pop-Up / Showroom / Aktivierung zzgl. 150 €; Dinner / Tasting / Vernissage zzgl. 80 €; private Feier / Geburtstag zzgl. 80 € (jeweils netto). Für Workshop/Coaching/Schulung, Foto-/Videoproduktion sowie Off-Site/Strategie/Klausur fällt kein Aufschlag an. Unabhängig davon kann bei einer über das übliche Maß hinausgehenden Verschmutzung der tatsächliche Mehraufwand für die Reinigung berechnet werden.
- Stornierung. Rücktritte/Stornierungen bedürfen der Textform. Es gilt folgende Staffel (bezogen auf den gebuchten Mietbeginn):
- Storno früher als 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei;
- Storno ab 14 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Buchungspreises inkl. Nebenleistungen;
- Storno weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Buchungspreises inkl. Nebenleistungen.
- Die Stornostaffel gilt auch, wenn der Mieter die Veranstaltung aus Gründen nicht antritt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Krankheit, Absage von Teilnehmenden). Sie entfällt, soweit der Rücktritt aus einem vom Vermieter zu vertretenden Grund erfolgt oder der Vermieter den Zeitraum zu gleichen Konditionen anderweitig vermietet. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Sicherheit (z. B. Kaution) zu verlangen.
V. Rücktritt des Vermieters
- Wird eine fällige Zahlung nicht fristgerecht geleistet oder scheitert eine Abbuchung, ist der Vermieter zum Rücktritt berechtigt.
- Der Vermieter ist ferner aus wichtigem Grund zum Rücktritt berechtigt, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere nicht von ihm zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, wenn die Buchung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. zu Veranstalter oder Veranstaltungszweck) erfolgt, oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters gefährdet.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters aus den in Ziff. 2 genannten Gründen besteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet, soweit der Rücktritt nicht vom Mieter zu vertreten ist. Der Vermieter unterrichtet den Mieter unverzüglich in Textform.
VI. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für vom Mieter oder seinen Teilnehmenden eingebrachte Gegenstände (z. B. Technik, Materialien, Garderobe, Wertsachen) übernimmt der Vermieter keine Haftung; eine Verwahrung findet nicht statt. Bei Störungen oder Mängeln der Leistung bemüht sich der Vermieter um unverzügliche Abhilfe.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie sowie im Rahmen einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
VII. Pflichten und Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für alle Schäden und Verschmutzungen an Gebäude, Inventar und Ausstattung, die durch ihn, seine Teilnehmenden, Mitarbeitenden oder sonstige aus seinem Bereich stammende Dritte verursacht werden. Ein Übergabeprotokoll wird nicht erstellt. Schäden – auch bereits bei Nutzungsbeginn festgestellte – sind dem Vermieter unverzüglich in Textform zu melden. Verursachte Schäden sind zu ersetzen.
- Der Mieter stellt sicher, dass die zulässige Höchstpersonenzahl (max. 24 sitzend / 50 stehend) nicht überschritten wird, Flucht- und Rettungswege freigehalten werden und keine Gefährdung von Personen oder Sachen entsteht.
- Der Mieter ist verpflichtet, Fenster und Eingangstüren beim Verlassen ordnungsgemäß zu schließen bzw. zu verriegeln und den Zugangscode vertraulich zu halten. Verschafft sich infolge einer Pflichtverletzung des Mieters ein Unbefugter Zutritt, haftet der Mieter für hieraus entstehende Schäden.
- Der Mieter hat für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Betriebs-/Veranstalter-Haftpflicht) zu sorgen; der Vermieter kann einen Nachweis verlangen. Öffentlich-rechtliche Auflagen und Pflichten im Zusammenhang mit der Veranstaltung (einschließlich etwaiger GEMA-Anmeldung bei Musiknutzung) obliegen allein dem Mieter; er stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Veranstaltungen (z. B. Coachings, Schulungen) und deren Ergebnisse. Jeder Mieter haftet persönlich bzw. im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden während seines Aufenthalts.
VIII. Verhalten und Ordnung
- Es gilt die nachstehende Hausordnung. Lebensmittel und Getränke dürfen mitgebracht und verzehrt werden, soweit die Buchungsoption dies vorsieht; die Teeküche ist pfleglich zu behandeln.
- Fundsachen werden bis zu acht Wochen aufbewahrt. Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Kosten und Gefahr des Mieters nachgesandt.
- Mitgebrachtes Material darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters an Wänden (Sichtbeton), Möbeln oder Einrichtungsgegenständen befestigt werden. Nach Veranstaltungsende sind mitgebrachte Materialien unverzüglich zu entfernen; andernfalls darf der Vermieter die Entfernung und Entsorgung auf Kosten des Mieters vornehmen.
IX. Technische Einrichtungen
- Vom Vermieter bereitgestellte Technik (z. B. 75-Zoll-Display, Kaffeevollautomat, WLAN, Ladeeinrichtung) ist pfleglich zu behandeln und nach Nutzung auszuschalten. Störungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt; Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Vermieter die Störung nicht zu vertreten hat.
- Der Anschluss und Betrieb eigener elektrischer Geräte des Mieters am Stromnetz des Vermieters erfolgt auf Verantwortung des Mieters. Durch solche Geräte verursachte Störungen oder Schäden gehen zu Lasten des Mieters, soweit der Vermieter sie nicht zu vertreten hat.
X. Urheberrecht
Vom Vermieter bereitgestellte Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio, Video) unterliegen – soweit nicht anders gekennzeichnet – dem Urheberrecht des Vermieters. Eine Weiterverwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
XI. Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet die zur Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Mieters nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Buchungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über beauftragte Dienstleister (Buchungssystem und Zahlungsdienstleister); das elektronische Schließsystem kann Zutrittszeiten protokollieren. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich oder gesetzlich zulässig ist.
XII. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen durch eine Vertragspartei sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist München.
- Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung im rechtlich zulässigen Rahmen am nächsten kommt.
Hausordnung Studio Philippe
- Das Studio ist ein hochwertig ausgebauter Raum (Sichtbeton, Oberlicht, Fußbodenheizung, DGNB-zertifiziert). Bitte behandeln Sie Räume, Inventar und Ausstattung – einschließlich Teeküche und Geräte – besonders pfleglich.
- Schäden oder Defekte bitte unverzüglich melden.
- Stühle und Tische bitte mit ausreichendem Abstand zu den Wänden positionieren, damit der Sichtbeton nicht beschädigt wird.
- Die beschreibbare/magnetische Trennwand bzw. Boards bitte nur mit geeigneten Stiften beschriften. Keine Post-its, Klebeband, Tesa oder Pinnadeln an Wänden, Sichtbeton oder Möbeln anbringen.
- Der Kaffeevollautomat (Jura), das 75-Zoll-Display und weitere elektrische Geräte sind nach Nutzung auszuschalten (Off/Standby).
- Benutztes Geschirr bitte direkt in die Spülmaschine der Teeküche einräumen.
- Bei Regen bitte Türen und Fenster (auch zum Innenhof) schließen.
- Rauchen ist in den Räumen und im Innenhof nicht gestattet – nur außerhalb auf der Straße; Zigarettenreste bitte nicht auf die Straße oder in den Innenhof werfen.
- Bitte vermeiden Sie Lärm im Innenhof und vor dem Eingang (Rücksicht auf Anwohner und Nachbarschaft).
- Der PKW-Stellplatz mit E-Ladesäule steht – soweit gebucht bzw. freigegeben – zur Verfügung; bitte nur ordnungsgemäß nutzen.
- Fenster und Eingangstüren sind beim Verlassen ordentlich zu schließen und zu verriegeln; der Zugangscode ist vertraulich zu behandeln.
- Der Raum wird regelmäßig gereinigt. Bitte hinterlassen Sie ihn dennoch aufgeräumt und in ordentlichem Zustand. Abfälle bitte entsprechend entsorgen.